Mobiles Leben - aber nicht bei den Zollkosten (Diverses)
Themen: bern, bund, import, mehrwertsteuer, mwst, onlinehandel, post, schweiz, zoll
Schon länger eine diskussionswürdige Tatsache: Wer über 60.- CHF Warenwert im Onlinehandel bei den europäischen Nachbarn bestellt, zahlt bei der Einfuhr Mehrwertsteuer und eine Bearbeitungsgebühr.Â
Je nach Transporteur sind die Bearbeitungsgebühren enorm - bei privaten Kurieren bis zu 50.- CHF Grundtaxe. Oft wird dann die Mwst. von 7.6% über Warenwert + Versand- oder gar Zollkosten berechnet.Â
Während gewissen Handelsregeln ok sind, stellt sich hier schon die Frage, ob zu Zeiten des europäischen Binnenmarktes - mit voller Personenfreizügigkeit des Personenverkehrs - solche unverhältnismässige Zoll- und Einfuhrkosten für Kleinstbestellungen von Privaten noch zeitgemäss sind. Insbesondere ist zu beachten, dass nur schon die Administration für das Fakturieren und Inkasso von solchen Kleinstverzollungen kaum in einem gesunden Verhältnis zu den Erträgen stehen dürften.
Vor einem Jahr schon forderte der SKS und eine Nationalrätin konkrete Massnahmen vom Bund, ohne dass jedoch etwas verändert wurde. Nun werden mit der Motion 09.4209 von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eine Reduktion der Handelshemmnisse im Onlinehandel verlangt. Die Motion an den Bundesrat fordert u.a.: Private Kuriere gleiche einfache, tiefe Verzollungsgebühren wie die Post, Mwst.-Freigrenze neu 10 Franken (unter 10.- Mehrwertsteuerbetrag keine Verrechnung), Mwst. nur auf Netto-Warenwert berechnen (d.h. ohne Versand- oder gar Zollkosten dazu zu rechnen), u.a. - man darf gespannt sein!
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Admin, 21.12.2009 | Permalink
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